Webinar-Reihe

Veranstaltungsinformationen

Datum:

13.04.2021

Beginn:

11.00

Ende:

12.00

Ort:

Online

Global Compact Netzwerk Österreich lädt Sie herzlich zu Teil 2 der Webinarreihe „Menschenrechte in der Wirtschaft“ ein:

Gegenwärtige Entwicklungen zur internationalen Gesetzgebung

Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten, sowie sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen schuldig machen. Das sind die ersten beiden Prinzipien des UN Global Compact und unterstreichen gemeinsam mit den SDGs, dass die Verantwortung und die Achtung der Menschenrechte, bei den Unternehmen liegt. Diese Verankerung der Achtung der Menschenrechte in den Unternehmensabläufen und Geschäftsbeziehungen ist der effektivste Weg, um zu vermeiden, dass Menschen Schaden zugefügt wird, und um vertrauensvolle Beziehungen zu den Gemeinschaften und Interessengruppen aufzubauen, auf die sich die Wirtschaft stützt. Dieses Webinar ist Teil einer mehrteiligen Webinar-Reihe mit folgenden Inhalten:
 

  • Teil 1: Wie Unternehmen SDG-Impact schaffen können, 03.03.2021
  • Teil 3: „Beyond Legal Requirements – Komplizenschaft durch indirekte Menschenrechtsverletzungen?“ am 07. Mai 
  • Teil 4: 10 Jahre UN Guiding Principles on Business and Human Rights, Juni

    Informationen zur gesamten Webinar-Reihe und die Nachlese von Teil 1 finden Sie hier

In diesem zweiten Webinar  liegt der Fokus auf der internationalen Gesetzgebung. Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Australien, Deutschland und Schweiz – das ist nur eine Auswahl der Länder, in denen verbindliche menschenrechtliche Sorgfalts- und/oder Berichtspflichten entweder bereits existieren oder entsprechende Gesetzesvorhaben initiiert wurden. Die EU-Kommission hat zudem für 2021 eine Gesetzesinitiative zu verbindlichen Sorgfaltspflichten angekündigt und auch der Europäische Rat befasst sich in seinen Ratsschlussfolgerungen mit einem Aktionsplan für nachhaltige Lieferketten.

Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Wo gibt es bereits gesetzliche Vorgaben?
  • Was ist der Anwendungsbereich?
  • Was bedeutet dies für Unternehmen und wie können sie sich auf wachsende Anforderungen vorbereiten?

ExpertInnen

Die Inputs des Webinares kommen von ExpertInnen von Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte PartG mbB:

Frau Buzanich-Sommeregger leitet den Bereich People and Reward von Freshfields in Wien. Sie berät arbeitgeberseitig in arbeitsrechtlichen und betriebspensionsrechtlichen Angelegenheiten, bei Unternehmenstransaktionen, Restrukturierungen, internen Untersuchungen und Streitigkeiten. Frau Buzanich-Sommeregger ist Mitglied der Global Business and Human Rights-Gruppe von Freshfields.

Karin BUZANICH-SOMMEREGGER

Partnernin und Rechtsanwältin

Mehrfach ausgezeichneter Experte im Bank- und Finanzrecht. Seine Beratung umfasst ein breites Spektrum von der Kapitalbeschaffung bis hin zu Restrukturierungen und regulatorischen Fragen. Herr Jergitsch ist ebenfalls Mitglied der Global Business and Human Rights-Gruppe von Freshfields

Friedrich JERGITSCH

Partner und Rechtsanwalt

Zu ihren Schwerpunktthemen bei Freshfields in Wien gehört das Außenwirtschaftrecht. Sie ist ebenfalls Mitglied der Global Business and Human Rights-Gruppe von Freshfields. Vor ihrer Tätigkeit bei Freshfields leitete sie den österreichischen Nationalen Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Iris HAMMERSCHMID

Associate

Nachlese

Die Nachlese finden Sie unter folgendem Link.

Hostorganisation

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Gefördert durch

Austrian Development Agency