Beitritt von Tochterunternehmen
Beitritt von Tochterunternehmen im UN Global Compact
Den Beitritt und das Engagement von Tochtergesellschaften im UN Global Compact regelt die Subsidiary Policy. Grundsätzlich stehen Tochtergesellschaften zwei Möglichkeiten für einen Beitritt im UN Global Compact offen:
- Tochterunternehmen können unabhängig von der Muttergesellschaft eigenständig beim UN Global Compact beitreten
- Tochterunternehmen können im Namen (unter dem Schirm) der Muttergesellschaft am UN Global Compact teilnehmen
Das bedeutet, sollte eine Muttergesellschaft dem UN Global Compact beitreten (unabhängig davon ob sich das Headquarter im gleichen Land wie die Tochtergesellschaft befindet oder ob dieses im Ausland angesiedelt ist), dann können die Tochtergesellschaften unter der Mutter (im Rahmen eines affiliated memberships) beitreten und haben so keinen extra Jahresbeitrag zu bezahlen. Eine Ausnahme von der Befreiung des Mitgliedsbeitrags gäbe es hier, wenn das lokale Global Compact Netzwerk in dem Land, in welchem die Tochtergesellschaft angesiedelt ist, local membership fees verlangen würde. In Österreich ist das zurzeit nicht der Fall.