Beitritt von Tochterunternehmen

Beitritt von Tochterunternehmen im UN Global Compact

Den Beitritt und das Engagement von Tochtergesellschaften im UN Global Compact regelt die Subsidiary Policy. Grundsätzlich stehen Tochtergesellschaften zwei Möglichkeiten für einen Beitritt im UN Global Compact offen:

  • Tochterunternehmen können unabhängig von der Muttergesellschaft eigenständig beim UN Global Compact beitreten
  • Tochterunternehmen können im Namen (unter dem Schirm) der Muttergesellschaft am UN Global Compact teilnehmen

Um als Tochterunternehmen unter dem Schirm der Muttergesellschaft beizutreten, muss in der Anmeldeplattform die Muttergesellschaft angegeben werden. Der Letter of Commitment (LoC) kann entweder von der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft unterzeichnet werden, alternativ ist auch die Verwendung des LoC des Mutterkonzerns möglich.  

Für Tochterunternehmen, die einer Muttergesellschaft zugeordnet sind, entfällt die jährliche Berichtspflicht (Communication on Progress, CoP). Außerdem fallen für diese Unternehmen in Österreich derzeit keine Teilnahmegebühren an (Stand: Februar 2024).