Teilnahmeantrag
Auf der Homepage des UN Global Compact finden Sie den Onlineantrag zur Teilnahme. Dabei fügen Sie eine an den UN-Generalsekretär adressierte Beitrittserklärung des Vorstandsvorsitzenden oder eines Vorstandsmitglieds in digitaler Form bei.
Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Grundlegende Unternehmensinformatioen wie die Anzahl der Mitarbeitenden und den jährlichen Bruttojahresumsatz in USD
- Kontaktdaten einer UN Global Compact Ansprechperson Ihres Unternehmens für allgemeine Belange (Contact Point), der Geschäftsführung (High Level Executive) und eines finanziellen Kontakts (Financial Contact Point)
- Nachweis der offiziellen Firmenregistrierung, z.B. Handelsregisterauszug als pdf
Bekanntmachung
Geben Sie Ihr Engagement gegenüber Mitarbeiter:innen, Aktionär:innen, Kund:innen und Lieferanten:innen bekannt (z.B. durch eine Aussendung, Presseveröffentlichung oder einen Social Media Post).
Umsetzung
Fügen Sie den UN Global Compact, seine 10 universellen Prinzipien und die Umsetzung der Sustainable Development Goals in die tägliche Arbeit Ihres Unternehmens, in die Strategie und Kultur ein, indem Sie an unseren Programmen und Events teilnehmen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick zu unserem Leistungsangebot und unserem Eventkalender.
Berichterstattung
Mit der Teilnahme verpflichten Sie sich zur Veröffentlichung eines jährlichen Fortschrittsberichts, dem „Communication on Progress (COP)„ oder „Communication on Engagement (COE)„ für Non-Business Teilnehmerorganisation.
Wie funktioniert der Beitritt?
Business Teilnehmende
Unternehmen verfassen eine Beitrittserklärung („Letter of commitment“). Dieser Brief muss vom CEO des Unternehmens unterschrieben werden und anschließend auf der offiziellen UNGC-Webseite hochgeladen werden, über die auch die Registrierung erfolgt.
Organisationen mit Sitz in Österreich sind nach der Aufnahme automatisch auch Teil des UN Global Compact Network Austria.
Non-Business-Teilnehmende
(Nicht-) Regierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen etc. reichen für einen Beitritt ebenfalls einen von der Organisationsleitung (z.B. Geschäftsführung) unterschriebenen „letter of Commitment“ ein.
Weitere Details zum Teilnahmeprozess finden Sie hier.
Welche Verpflichtungen sind mit einem Beitritt verbunden?
Mit dem Beitritt bekennen sich Organisationen zu den 10 universellen Prinzipien des UN Global Compact sowie zu denSustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Sie verpflichten sich dazu, diese in ihrem Einflussbereich voranzutreiben und über ihre Aktivitäten im einem jährlich einzureichenden Fortschrittsbericht zu berichten.
Business Teilnehmende
Nach erfolgtem Beitritt müssen Unternehmen alljährlich einen Fortschrittsbericht (Communication on Progress, COP) veröffentlichen, in welchem sie über gesetzte Maßnahmen im Bereich der 10 Prinzipien des UN Global Compact und der Sustainable Development Goals berichten. Dafür kann aktuell auch ein Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens eingereicht werden.
Non – Business Teilnehmende
Nicht-privatwirtschaftliche Organisationen verfassen alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht (Communication on Engagement, COE), in dem sie beschreiben, mit welchen Maßnahmen sie die Initiative unterstützen.
Beitritt von Tochtergesellschaften
Erfahren Sie hier wie Tochtergesellschaften dem UN Global Compact beitreten können und welche Bedingungen dabei erfüllt sein müssen.
Austritt
Wie können Unternehmen aus dem UN Global Compact austreten bzw. ausgeschlossen werden, erfahren Sie hier.
Bei Fragen zum Beitritt, der Teilnahme und dem Austritt wenden Sie sich gerne an Jan Draxler.