Communication on Progress (CoP)

Berichtsfrist 2024:

  • Die Berichtsperiode 2024 findet von 1. April bis 31. Juli statt
  • Business-Teilnehmende, die ihren CoP (als Fragebogen oder Nachhaltigkeitsbericht) bis zu dieser Frist nicht eingereicht haben, werden ab dem 1. August 2024 nicht als ‚Non-Communicating‘ gelistet.
  • Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 keinen CoP für das Berichtsjahr 2024 einreichen, werden zum 1. Januar 2025 aus dem UN Global Compact ausgeschlossen.
  • Ein Nachhaltigkeitsbericht kann an stelle des CoP Fragebogens über die digitale Plattform eingereicht werden, um die Berichtspflicht von 2024 zu erfüllen.

CoP-Plattform:

  • Die Antworten werden automatisch gespeichert. Sie können sich jederzeit abmelden und zu einem späteren Zeitpunkt zu ihrem CoP zurückkehren.
  • Single-User: Nur ein Benutzer kann auf die CoP-Plattform zugreifen und den CoP 2024 ausfüllen. Ein Multi-User-Zugang ist nicht möglich.
  • Der digitale CoP Fragebogen oder der Nachhaltigkeitsbericht und optionale zusätzliche Anhänge werden öffentlich in Ihrem UN Global Compact Profil erscheinen.

In wenigen Schritten zu Ihrem CoP

SCHRITT 1

ONLINE FRAGEBOGEN AUSFÜLLEN

Die Daten des Online-Fragebogens (Schritt 1) und die Unterzeichnung der Geschäftsführung (Schritt 2) erfolgt, wie bisher, über das Unternehmens-Dashboard (Login) auf der Seite des UN Global Compact.

Schritt 1: CoP als Online-Fragebogen

Im Zuge der Umstellung der neuen UN Global Compact Strategie, hat sich der Modus der jährlichen Berichtspflicht für Unternehmen geändert. Die Umstellung auf einen online-Fragebogen bietet Unternehmen in vielerlei Hinsicht einen Mehrwert. Die Fragen des CoP-Fragebogens basieren auf bestehenden Berichtsstandards und Rahmenwerken (wie bspw. GRI) und wurde in ein Multiple-Choice-Format umgewandelt. Die einzelnen Fragen weisen Verknüpfungen zu bestehenden Berichtsstandards aus, um die erforderlichen Fragen besser beantworten zu können.

Die Fragen teilen sich in folgende Themenbereiche auf:

  • Governance
  • Menschenrecht
  • Arbeitsnormen
  • Umwelt
  • Korruptionsprävention

Schritt 2: Erklärung der Geschäftsführung/CEO-Statement

Die Erklärung der Geschäftsführung (CEO-Statement) bringt das Commitment zur Unterstützung des UN Global Compact zum Ausdruck. Das Statement wird in Form einer elektronisches Signatur, im Zuge der CoP-Erstellung, durch die Geschäftsführung oder eine Vertretung eingereicht.

Wieso wurde der Berichtsmodus überarbeitet?

Die Änderungen der CoP-Berichterstattung haben zum Ziel, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen weiter zu stärken, Fortschritte besser zu messen, ambitionierte Zielsetzungen zu fördern und Lernmöglichkeiten zu den 10 universellen Prinzipien und den Sustainable Development Goals (SDGs) zu bieten.

Wann muss der CoP vorliegen?

Der CoP – auf einen Blick

Jährlicher Einreichungszyklus

 

  • Die einheitliche Einreichfrist für alle Unternehmensteilnehmer:innen des UN Global Compact ist ab 2024 zwischen 01. März und 30. Juni jeden Jahres.
  • Unternehmen, die ihren CoP fristgerecht einreichen, erhalten den Unternehmensstatus „active“
  • Unternehmen, die ihren CoP nicht fristgerecht einreichen, erhalten den Unternehmensstatus „non-communicating“. Diese haben die Möglichkeit ihren CoP zwischen 1. Juli und 31. Dezember nachzureichen, um den Status „active“ zu erlangen.
  • Unternehmen, die sechs Monate im Status „non-communicating“ sind, werden nach dem 31. Dezember aus dem UN Global Compact ausgeschlossen.
Welche Ziele werden mit der Überarbeitung des Formats verfolgt?

Mit der Überarbeitung des Formats werden folgende Ziele verfolgt:

  • INTEGRITÄT | Standardisierter Prozess zur „Rechenschaftspflicht für Teilnehmerorganisationen, um die Integrität des UN Global Compact zu wahren. 
  • UNTERSTÜTZUNG | Unterstützung bei der Operationalisierung der 10 Prinzipien und deren Messbarkeit für Unternehmen.
  • DATENEINSICHT | Einfacher Zugang zu vergleichbaren Informationen für Stakeholder:innen zu der Umsetzung der 10 Prinzipien und Förderung der SDGs.

Der UN Global Compact soll als größte frei zugängliche Datenbank für Nachhaltigkeitsinformationen entstehen. 

Wo finde ich Praxisbeispiele?

Mit der Einführung des neuen Berichtsformates des Fortschrittsberichts/CoP im Jahre 2023 wird die Berichterstattung auf einer digitalen Plattform stattfinden. Um die Plattform und die Anforderungen, die damit einhergehen zu testen, wurde im Jahr 2022 eine Pilotphase „Early Adoper Programm“ gestartet. Weltweit haben über 1000 Unternehmen daran teilgenommen. Aus Österreich haben insgesamt acht Unternehmen die neue Plattform getestet.

Wir freuen uns, dass sich insgesamt acht Unternehmen schon dieses Jahr mit den neuen Anforderungen auseinandergesetzt und den neuen Modus zum Fortschrittsbericht/CoP getestet haben. Das umfangreiche Feedback der weltweit über 1000 Unternehmen wird in die Vorbereitungen für die erste Berichtsperiode von 01. März – Ende Juni 2023 einfließen.

Wofür werden die Daten des CoP verwendet?

Die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten CoP-Daten werden veröffentlicht und können von den Stakeholdern auf verschiedene Weise genutzt werden:

  • Unternehmen werden in der Lage sein, ihre Fortschritte hinsichtlich der 10 Prinzipien und den SDGs mit denen anderer Unternehmen zu vergleichen.
  • UN-Organisationen, einschließlich des UN Global Compact, können die Informationen durch die Sammlung, Aggregation und den Vergleich von Unternehmensfortschritten in verschiedenen Sektoren und Regionen sowie hinsichtlich der SDGs für ihre Arbeit nutzen. Konkret wird der UN Global Compact die CoP-Daten für seinen eigenen internen Überwachungs- und Bewertungsrahmen nutzen.
  • Investoren werden die Daten für finanzielle Entscheidungen und Empfehlungen sowie für die Entwicklung neuer Instrumente und Produktangebote nutzen können, während gleichzeitig die Anzahl der Datenanfragen an Unternehmen reduziert wird.
  • Regierungen werden die Daten nutzen können, um die Fortschritte der Unternehmen in ihrem Land zu bewerten, Anreize für Unternehmen zu schaffen, Fortschritte in diesen Bereichen zu erzielen, und ihre freiwilligen nationalen Überprüfungen zu untermauern.
  • Die Zivilgesellschaft wird die CoP-Daten nutzen können, um die Beiträge der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser zu verstehen und die Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen

Unterlagen, Fragebogen, FAQs und Guidelines

Weitere Unterstützung zum CoP | UN Global Compact Academy

In der UN Global Compact Academy finden Sie Kurse und Unterstützungsleistungen, wie Aufnahmen und Webinare zum neuen Reporting-Modus in den unterschiedlichsten Themenbereichen.

Aufzeichnungen Info-Session 1: Überblick

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Aufzeichnung Info-Session 2: Vertiefung

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Aufzeichnung Info-Session 3: Verlinkung

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Aufzeichnung Themenspezifische Sessions

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Daniel Fitz.

Daniel Fitz

Manager Reporting