Fortschrittsbericht für Unternehmen
Wichtige Aktualisierungen und Informationen über das Berichtsjahr 2023
und Fortschirttsbericht für Unternehmen (Communication on Progress – CoP).
Im Juni wurde die Einreichung des CoP 2023 aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit unserer neuen digitalen Plattform pausiert. Die Entwickler:innen der Plattform arbeiten mit Hochdruck an der Lösung um den digitalen Prozess für die Einreichung des CoP 2023 über eine Interimsplattform neu zu starten, die ab Mitte Oktober zur Verfügung stehen wird. Wir werden vor dem Start eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung stellen. Um genügend Zeit für die Einreichung zu haben, verlängern wir die Berichtsfrist bis zum 31. Dezember 2023.
Wir empfehlen allen Teilnehmerorganisationen den elektronischen Fragebogen für ihren CoP 2023 auszufüllen, um den vollen Nutzen der Daten für das Benchmarking und die Nachverfolgung des Nachhaltigkeitsfortschritts von Unternehmen im Zeitverlauf und den Vergleich mit anderen Unternehmen zu nutzen.
Wir werden allen Teilnehmern, die den digitalen Fragebogen ausgefüllt haben, Analysen und Datenvisualisierungen der aggregierten Daten sowie ein Benchmarking zur Verfügung stellen. Wenn das Ausfüllen des digitalen Fragebogens in diesem Zeitrahmen für Ihr Unternehmen nicht möglich ist, kann ein jährlicher Nachhaltigkeitsbericht über die digitale Zwischenplattform eingereicht werden, um die Berichtspflicht im Jahr 2023 zu erfüllen.
Wenn ein Teilnehmer den CoP 2023 früher in diesem Jahr über die ursprüngliche digitale Plattform eingereicht hat, wurde die Einreichung bestätigt und wird im Teilnehmerprofil des jeweiligen Unternehmens angezeigt. Wenn ein Teilnehmer den CoP 2023 begonnen, aber nicht über die ursprüngliche digitale Plattform finalisiert eigereicht hat, wird ein Link mit allen zuvor aufgezeichneten Antworten per E-Mail versandt, auf den er sich beim Ausfüllen des Fragebogens über die vorläufige digitale Plattform beziehen kann.
Die wichtigsten Infos zur Berichtsfrist und zur Delisting Policy:
- Frist für das Einreichen des Fortschrittsberichts 2023 ist der 31. Dezember 2023.
- Business-Teilnehmende, die ihren CoP (als Fragebogen oder Nachhaltigkeitsbericht) bis zu dieser Frist nicht eingereicht haben, werden ab dem 1. Januar 2024 als ‚Non-Communicating‘ gelistet. Durch ein Nachreichen des CoP 2023 kann der Status ‚Active‘ wiederhergestellt werden.
- Kein Unternehmen wird aufgrund eines nicht eingereichten Fortschrittsberichts 2023 aus dem UN Global Compact ausgeschlossen werden.
- Die Berichtsperiode 2024 findet wie geplant statt. Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 keinen CoP für das Berichtsjahr 2024 einreichen, werden zum 1. Januar 2025 aus dem UN Global Compact ausgeschlossen.
Wir wissen Ihre Geduld und Ihr Bekenntnis zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact sehr zu schätzen. Danke, dass Sie sich an unserer globalen Bewegung beteiligen. Unser gemeinsames Handeln wird einen nachhaltigen und positiven Einfluss auf zukünftige Generationen haben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an cop-support@unglobalcompact.org und Daniel Fitz, Manager Reporting Global Compact Network Austria .
- Wenn Sie den Fragebogen vor der Systempause eingereicht haben, haben Sie die Meldepflicht für 2023 erfüllt und müssen nichts weiter unternehmen.
- Wenn Sie den Fragebogen begonnen, aber nicht vor der Systempause eingereicht haben, werden wir Ihnen alle Ihre bereits ausgefüllten Antworten zur Verfügung stellen, bevor wir die digitalen CoP-Einreichungen Mitte Oktober wieder öffnen.
- Wenn Sie noch nicht mit dem CoP für 2023 begonnen haben, empfehlen wir Ihnen, weiterhin die Excel-Vorlage zu verwenden, um Ihre Informationen für die Meldung mithilfe des digitalen Fragebogens zu sammeln.
- CoP Fragebogen DE CoP Fragebogen EN
Der UN Global Compact fordert von den Unternehmen über Ihre Bemühungen zur Umsetzung der 10 Prinzipien und ihrer Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung jährlich zu berichten. Der CoP (Communication on Progress) besteht seit seiner Einführung im Jahre 2004 und richtet sich an alle Stakeholder:innen des Unternehmens.
In wenigen Schritten zu Ihrem CoP
SCHRITT 1
ONLINE FRAGEBOGEN AUSFÜLLEN
SCHRITT 2
UNTERZEICHNUNG/ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Die Daten des Online-Fragebogens (Schritt 1) und die Unterzeichnung der Geschäftsführung (Schritt 2) erfolgt, wie bisher, über das Unternehmens-Dashboard (Login) auf der Seite des UN Global Compact.
Schritt 1: CoP als Online-Fragebogen
Im Zuge der Umstellung der neuen UN Global Compact Strategie, hat sich der Modus der jährlichen Berichtspflicht für Unternehmen geändert. Die Umstellung auf einen online-Fragebogen bietet Unternehmen in vielerlei Hinsicht einen Mehrwert. Die Fragen des CoP-Fragebogens basieren auf bestehenden Berichtsstandards und Rahmenwerken (wie bspw. GRI) und wurde in ein Multiple-Choice-Format umgewandelt. Die einzelnen Fragen weisen Verknüpfungen zu bestehenden Berichtsstandards aus, um die erforderlichen Fragen besser beantworten zu können.
Die Fragen teilen sich in folgende Themenbereiche auf:
- Governance
- Menschenrecht
- Arbeitsnormen
- Umwelt
- Korruptionsprävention
Schritt 2: Erklärung der Geschäftsführung/CEO-Statement
Die Erklärung der Geschäftsführung (CEO-Statement) bringt das Commitment zur Unterstützung des UN Global Compact zum Ausdruck. Das Statement wird in Form einer elektronisches Signatur, im Zuge der CoP-Erstellung, durch die Geschäftsführung oder eine Vertretung eingereicht.
Wieso wurde der Berichtsmodus überarbeitet?
Die Änderungen der CoP-Berichterstattung haben zum Ziel, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen weiter zu stärken, Fortschritte besser zu messen, ambitionierte Zielsetzungen zu fördern und Lernmöglichkeiten zu den 10 universellen Prinzipien und den Sustainable Development Goals (SDGs) zu bieten.
Wann muss der CoP vorliegen?
Der CoP – auf einen Blick
Jährlicher Einreichungszyklus
- Die einheitliche Einreichfrist für alle Unternehmensteilnehmer:innen des UN Global Compact ist ab 2024 zwischen 01. März und 30. Juni jeden Jahres.
- Unternehmen, die ihren CoP fristgerecht einreichen, erhalten den Unternehmensstatus „active“
- Unternehmen, die ihren CoP nicht fristgerecht einreichen, erhalten den Unternehmensstatus „non-communicating“. Diese haben die Möglichkeit ihren CoP zwischen 1. Juli und 31. Dezember nachzureichen, um den Status „active“ zu erlangen.
- Unternehmen, die sechs Monate im Status „non-communicating“ sind, werden nach dem 31. Dezember aus dem UN Global Compact ausgeschlossen.
Welche Ziele werden mit der Überarbeitung des Formats verfolgt?
Mit der Überarbeitung des Formats werden folgende Ziele verfolgt:
- INTEGRITÄT | Standardisierter Prozess zur „Rechenschaftspflicht für Teilnehmerorganisationen, um die Integrität des UN Global Compact zu wahren.
- UNTERSTÜTZUNG | Unterstützung bei der Operationalisierung der 10 Prinzipien und deren Messbarkeit für Unternehmen.
- DATENEINSICHT | Einfacher Zugang zu vergleichbaren Informationen für Stakeholder:innen zu der Umsetzung der 10 Prinzipien und Förderung der SDGs.
Der UN Global Compact soll als größte frei zugängliche Datenbank für Nachhaltigkeitsinformationen entstehen.
Wo finde ich Praxisbeispiele?
Mit der Einführung des neuen Berichtsformates des Fortschrittsberichts/CoP im Jahre 2023 wird die Berichterstattung auf einer digitalen Plattform stattfinden. Um die Plattform und die Anforderungen, die damit einhergehen zu testen, wurde im Jahr 2022 eine Pilotphase „Early Adoper Programm“ gestartet. Weltweit haben über 1000 Unternehmen daran teilgenommen. Aus Österreich haben insgesamt acht Unternehmen die neue Plattform getestet.
- Greiner
- INNIO Group Holding GmbH
- Pessl Instruments GmbH
- Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien
- Wiener Stadtwerke GmbH
- Enery Development
- biologon Gmbh
- AMEX Export – Import GmbH
Wir freuen uns, dass sich insgesamt acht Unternehmen schon dieses Jahr mit den neuen Anforderungen auseinandergesetzt und den neuen Modus zum Fortschrittsbericht/CoP getestet haben. Das umfangreiche Feedback der weltweit über 1000 Unternehmen wird in die Vorbereitungen für die erste Berichtsperiode von 01. März – Ende Juni 2023 einfließen.
Wofür werden die Daten des CoP verwendet?
Die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten CoP-Daten werden veröffentlicht und können von den Stakeholdern auf verschiedene Weise genutzt werden:
- Unternehmen werden in der Lage sein, ihre Fortschritte hinsichtlich der 10 Prinzipien und den SDGs mit denen anderer Unternehmen zu vergleichen.
- UN-Organisationen, einschließlich des UN Global Compact, können die Informationen durch die Sammlung, Aggregation und den Vergleich von Unternehmensfortschritten in verschiedenen Sektoren und Regionen sowie hinsichtlich der SDGs für ihre Arbeit nutzen. Konkret wird der UN Global Compact die CoP-Daten für seinen eigenen internen Überwachungs- und Bewertungsrahmen nutzen.
- Investoren werden die Daten für finanzielle Entscheidungen und Empfehlungen sowie für die Entwicklung neuer Instrumente und Produktangebote nutzen können, während gleichzeitig die Anzahl der Datenanfragen an Unternehmen reduziert wird.
- Regierungen werden die Daten nutzen können, um die Fortschritte der Unternehmen in ihrem Land zu bewerten, Anreize für Unternehmen zu schaffen, Fortschritte in diesen Bereichen zu erzielen, und ihre freiwilligen nationalen Überprüfungen zu untermauern.
- Die Zivilgesellschaft wird die CoP-Daten nutzen können, um die Beiträge der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser zu verstehen und die Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen
Unterlagen, Fragebogen, FAQs und Guidelines
Weitere Unterstützung zum CoP | UN Global Compact Academy
In der UN Global Compact Academy finden Sie Kurse und Unterstützungsleistungen, wie Aufnahmen und Webinare zum neuen Reporting-Modus in den unterschiedlichsten Themenbereichen.
Aufzeichnungen Info-Session 1: Überblick
Aufzeichnung Info-Session 2: Vertiefung
Aufzeichnung Info-Session 3: Verlinkung
Aufzeichnung Themenspezifische Sessions
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Daniel Fitz.