Förderung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz, Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft
Alle Unternehmen können von einer Gleichstellung der Geschlechter profitieren. Bekennen Sie sich zu den Women’s Empowerment Principles (WEPs) und seien Sie Teil einer Gemeinschaft von über 3000 Unternehmensführer:innen weltweit.
Nutzen Sie die Prinzipien, um Frauen am Arbeitsplatz, Arbeitsmarkt und in der Gemeinschaft zu stärken. Gemäß dem Grundsatz „Equality means Business“, betonen die Prinzipien darüber hinaus den unternehmerischen Nutzen von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
Die sieben Women´s Empowerment Principles
So kann sich Ihr Unternehmen beteiligen
Die Beteiligung der Führungsebene ist wichtig, um die sieben Prinzipien als Leitfaden für Maßnahmen zur Förderung und Stärkung von Frauen zu nutzen. Der:die CEO, oder eine vergleichbare Person Ihres Unternehmens, unterzeichnet eine Erklärung zur Unterstützung der WEPs und kommuniziert regelmäßig die Fortschritte im Unternehmen.
Erfahren Sie mehr auf der Website des United Nations Global Compact und der WEPs.
The Women’s Empowerment Principles serve as a roadmap to foster business practices that empower women including equal pay, equal opportunity for career advancement, paid parental leave and zero tolerance for sexual harassment in the workplace.
WEPs Gender Gap Analysis Tool
Sie möchten herausfinden, wo Ihr Unternehmen im Bereich Geschlechtergerechtigkeit steht?
Nutzen Sie das Women’s Empowerment Principles Gender Gap Analysis Tool (WEPs Tool), um die strategischen Ansätze Ihres Unternehmens zu bewerten, Lücken zu identifizieren und sich konkrete Ziele zu setzen, um eine nachhaltige Gleichstellung der Geschlechter in Ihrem Unternehmen zu fördern. Zum WEPs Gender Gap Analysis Tool.
Was bringt die Teilnahme Ihrem Unternehmen?
Die WEPs sind ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Gleichstellungsdimensionen der Agenda 2030 und der SDGs. Durch Ihren Beitritt zur WEP-Gemeinschaft signalisiert Ihr Unternehmen, dass Sie sich für diese Ziele einsetzen und mit anderen Stakeholdern zusammenarbeiten, um wichtige Gleichstellungsprozessen in ihren Geschäftspraktiken zu fördern.
FAQs
Welche Organisationen können den WEPs beitreten?
Unternehmen (private, öffentliche, staatliche und genossenschaftliche) jeder Größe und Branche, die nach nationalem Recht gegründet wurden sowie Industrieverbände und Handelskammern, die sich für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau am Arbeitsplatz, auf dem Markt und in der Gemeinschaft einsetzen, sind eingeladen, sich den WEPs anzuschließen.
Wir sind ein Start-Up Unternehmen. Können wir den WEPs beitreten?
Ja, Unternehmen aller Größen, Sektoren, Branchen und Länder können den WEPs beitreten
Können Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Organisationen an den WEPs teilnehmen?
Nur Unternehmen, Industrieverbände und Handelskammern können den WEPs beitreten.
Gerne können sich Partnerorganisationen und Interessensgruppen, die nicht teilnahmeberechtigt sind, unseren Bemühungen anschließen und die WEPs als Rahmen für Dialog und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau nutzen.
Sie können sich auf der Website für den Newsletter anmelden und den WEPs auf Twitter (@WEPRINCIPLES) und Facebook (www.facebook.com/WEPrinciples) folgen.
Wie kann mein Unternehmen den WEPs beitreten?
Für den Beitritt Ihres Unternehmens sind zwei Schritte erforderlich:
1) Ein:e Vertreter:in der obersten Führungsebene Ihres Unternehmens (i.d.R. der:die CEO) unterzeichnet das CEO Statement of Support.
2) Sie füllen das Online-Formular aus. Das CEO Statement of Support muss gemeinsam mit dem Online-Formular auf der WEP Plattform hochgeladen werden. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Sobald Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Unternehmen erst dann als WEP-Unterzeichner gilt, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde. Sie erhalten eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass der Antrag Ihres Unternehmens genehmigt wurde und Ihr Unternehmen in der WEPs-Gemeinschaft willkommen ist.
Können wir unser CEO Zitat bearbeiten?
Wir haben eine:n neue:n CEO. Was geschieht mit unserer WEPs Signatur?
Bitte senden Sie die Kontaktinformationen des:der neuen CEO zusammen mit einem neuen und unterzeichneten CEO Statement of Support an weps@unwomen.org. Das ursprüngliche Datum des WEP Beitritts bleibt unverändert bestehen.
Wir finden unser Unternehmen nicht in der WEPs Unternehmensliste. Was sollen wir tun?
Es kann mehrere Gründe geben, warum Ihr Unternehmen nicht in der WEP Unternehmensliste erscheint:
1) Ihre Anmeldung war unvollständig: Unser Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um ggf. fehlende Informationen des Antrags zu besprechen.
2) Ihr Antrag wurde abgelehnt: Sie werden vom WEPs Sekretariat benachrichtigt.
3) Ihr Antrag ist unvollständig: Bitte vervollständigen Sie Ihre Anmeldung und reichen Sie diese erneut ein. Sobald diese erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung
Ich habe einen Antrag via E-Mail eingereicht und noch keine Rückmeldung vom WEPs Sekretariat erhalten. Was muss ich tun?
Anträge, die per E-Mail verschickt werden, werden nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihren Antrag über das Online-Formular ein.
Wie lang dauert der Zulassungsprozess?
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 10-15 Werktagen. Wenn wir zusätzliche Informationen benötigen, werden wir uns an die von Ihnen aufgeführten Kontaktpersonen wenden.
Ist der Beitritt zu den WEPs kostenpflichtig?
Nein, der Beitritt zu den WEPs ist kostenlos. Sie sind jedoch herzlich eingeladen, dem WEPs Sekretariat zu spenden. Als Dankeschön für die Unterstützung unserer Arbeit durch eine Spende wird Ihr Unternehmen auf unserer Website besonders gewürdigt und erhält eine Spenderplakette in der WEPs Unternehmensliste
Auf welche Prinzipien der WEPs sollten wir uns fokussieren?
Es gibt keine formalen Anforderungen, die Prinzipien in einer bestimmten Reihenfolge, auf eine bestimmte Weise oder in einem bestimmten Zeitrahmen umzusetzen. Wir erwarten jedoch, dass sich alle Unterzeichner:innen der WEPs bemühen, die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz, auf dem Markt und in der Gemeinschaft zu fördern.
Sind wir verpflichtet, über unsere Bemühungen zur Umsetzung der WEPs zu berichten?
Es besteht keine formale Verpflichtung zur Berichterstattung. Die Unternehmen werden jedoch nachdrücklich ermutigt, Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung über ihre Fortschritte zu ergreifen, um Ihr volles Engagement für die Gleichstellungsagenda zu demonstrieren. Das Prinzip 7 fordert Unternehmen ausdrücklich dazu auf, über ihre Fortschritte zu berichten.
Wie kann ich mein WEPs Engagement kommunizieren?
Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie ein Willkommenspaket mit internen und externen Kommunikationsvorlagen, Schlüsselbotschaften sowie Materialien für Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Dürfen wir das „IN SUPPORT OF“ Logo verwenden?
Ja, wir ermutigen Sie, die WEPs so weit wie möglich zu bewerben. Die Richtlinien zur Verwendung des Logos können Sie hier nachlesen. Für jeden Verwendungszweck des Logos müssen Sie das Women’s Empowerment Principles in Support of Logo Use Agreement ausfüllen. Sobald Sie die Vereinbarung ausgefüllt haben, werden Ihnen hochauflösende .PNG- und .AI-Dateien zur Verfügung gestellt.
Dürfen wir die WEPs Logos verwenden?
Nein, die beiden offiziellen WEPs Logos dürfen ausschließlich von UN Women und dem UN Global Compact verwendet werden.
Informationsmaterial zum Download
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Lynn Neubert.