Logonutzung

UN Global Compact Logo für Teilnehmende 

Mit dem 28.Mai 2026 führt der UN Global Compact ein neues vereinfachtes Logoverfahren für Teilnehmende ein, die den Communication on Progress (CoP) eingereicht haben – eine Logoanforderung oder  Genehmigungsverfahren ist nicht erforderlich. 

    ungc_support_samplelogo

    Das neue Logo ist nur für die Jahre 2025 und 2026 verfügbar (Beispiel-Logo rechts). Jede Version spiegelt das Jahr wider, in dem der Teilnehmer seinen CoP eingereicht hat:

    • Teilnehmer:innenlogo 2025: Sofort verfügbar für alle Teilnehmenden, die ihren CoP für 2025 bereits eingereicht haben.
    • Teilnehmer:innenlogo 2026: Verfügbar, sobald Teilnehmende ihren CoP für 2026 einreicht haben.

    Wie erhalten Sie das Logo?

    Auf der CoP-Einreichungsseite im Teilnehmer-Dashboard erscheint für berechtigte Teilnehmende eine Schaltfläche „Teilnehmerlogo herunterladen“. Der Download umfasst das aktualisierte Logo mit dem Teilnahmejahr in vertikaler und horizontaler Ausrichtung in den Farben Weiß, Marineblau und Transparent.

    We Support Logo für Teilnehmende ohne CoP-Einreichung 

    Um als Teilnehmender das Logo des UN Global Compact („We Support – Logo) verwenden zu dürfen, bedarf es vorab einer offiziellen Logo-Anfrage beim UN Global Compact. Dabei muss das Dokument inkl. Markierung der Stelle an der das Logo verwendet werden soll, bereits bei der Anfrage mitgesendet werden. Die Anfrage kann mit einem Antrag (Logo Request“) über Ihr Profil auf der UN Global Compact Webseite beantragt werden. Die Kolleg:innen in New York werden die Anfrage anschließend bearbeiten und sich bezüglich der weiteren Schritte bei Ihnen melden.

    Aktueller Hinweis

    Aufgrund reduzierter Ressourcen hat sich die Bearbeitungszeit jedoch auf 14 Werktage verlängert, weswegen wir die Nutzung des CoP-Logos (oben) empfehlen. 
    Weitere Infos finden Sie hier

    Hinweise für die Anfrage der Logos

      Der UN Global Compact adressiert Organisationen, die bereit sind, sich am Lernen und am Dialog zu beteiligen. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Leadership- oder Mitgliedschaftsinitiative, mit welcher der UN Global Compact teilnehmende Organisationen als Mitglieder bestätigt oder zertifiziert.
      Daher bitten wir Sie, sich als „teilnehmend“ an der Initiative zu bezeichnen, anstelle einer „Mitgliedschaft“.

      Bitte beachten Sie, dass in allen Materialien, auf denen das UN Global Compact „We Support“ Endorser Logo verwendet, isoliert und nicht durch konkurrierende Logos beeinträchtigt erscheinen muss.

      Führen Sie in unmittelbarer nähe zu dem Logo einen Satz zu Ihrem Commitment zu der Einhaltung der 10 Prizipien an. Beispiel: „Seit [Jahr] engagiert sich [Organisation] für den UN Global Compact und dessen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.“

      Die Verwendung des Logos auf sozialen Medienplattformen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter und LinkedIn, ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass UN Global Compact-Teilnehmerorganisationen Zugang zu einem Participant Media Toolkit mit vorab genehmigten digitalen Karten haben, die Sie verwenden können, um Ihre Beteiligung an der Initiative in sozialen Medien zu kommunizieren. Darüberhinaus koordiniert das lokale Netzwerk proaktiv eine gemeinsame öffentliche Bekanntgabe via LinkedIn.

      Das Logo kann auch in Schwarz-Weiß beantragt werden.

      Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Hannah Lohrmann.

      Hannah Lohrmann

      Manager Communication & Marketing