Die 10 universellen Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Arbeitsnormen, Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung stellen klar, welche Grundsätze die Teilnehmerorganisationen in ihren Strategien, Richtlinien und Verfahren zu berücksichtigen haben. UnterzeichnerInnen des UN Global Compacts tragen somit zu einer gerechten Ausgestaltung der Globalisierung bei. Die 10 universellen Prinzipien finden sich dabei als soziale, ökologische und ökonomische Aspekte in den Querschnittsbereichen der Unternehmen wieder. Beispielsweise sind beim Liefer- oder Wertschöpfungskettenmanagement menschenrechtliche Aspekte ebenso wichtig wie Liefersicherheit, Produktqualität, Compliance und Treibhausgasemissionen. Damit die verantwortungsvolle Unternehmensführung erfolgreich umgesetzt werden kann, sollten die Maßnahmen durch übergreifende Strategien mit betriebswirtschaftlichen Aspekten der Unternehmensführung und dem Management verknüpft werden.
Menschenrechte
- Prinzip 1:
Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und - Prinzip 2:
sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen
- Prinzip 3:
Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für - Prinzip 4:
die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, - Prinzip 5:
die Abschaffung der Kinderarbeit und - Prinzip 6:
die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz
- Prinzip 7:
Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen, - Prinzip 8:
Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und - Prinzip 9:
die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern
Korruptionsprävention
- Prinzip 10:
Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.