Publikation des Global Compact Netzwerk Deutschland

Künstliche Intelligenz und menschenrechtliche Sorgfalt
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Die gesellschaftliche Debatte über die ethischen und menschenrechtlichen Risiken von künstlicher Intelligenz (KI) nimmt vor dem Hintergrund der rapiden Entwicklung von KI stetig zu – ebenso wie regulatorische Anforderungen in diesem Bereich. Die Publikation adressiert die Frage, welche Auswirkungen die Entwicklung und Anwendung von KI auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen hat.

Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) in Wirtschaft und Gesellschaft wirft neue ethische und regulatorische Fragen auf. Insbesondere der aktuelle Entwurf zur KI-Verordnung der EU stellt Unternehmen vor die Herausforderung, grund- und menschenrechtliche Risiken bei der Implementierung von KI-Systemen zu berücksichtigen und schafft eine erste Grundlage zur Bewertung der mit KI verbundenen menschenrechtlichen Risiken.

Die Publikation des Global Compact Netzwerk Deutschland „Künstliche Intelligenz und Menschenrechte“ zeigt potenzielle menschenrechtliche Risiken von KI auf und bietet praxisnahe Handlungsempfehlungen dazu, wie Unternehmen das Thema KI in ihre bestehenden Sorgfaltsprozesse integrieren und Risiken damit effektiv adressieren können. Schauen Sie rein und erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen seine Risikoanalyse, Maßnahmen und Kommunikation entsprechend anpassen kann.

Die Key Learnings

  • KI-Systeme stellen eine Herausforderung für die Realisierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten dar. Dies liegt an besonderen menschenrechtlichen Risiken, die mit der Entwicklung und dem Einsatz von KI einhergehen.

  • Menschenrechtliche Risiken bestehen primär in der Zweckentfremdung von KI-Systemen durch staatliche und privatwirtschaftliche Akteure. Ein falscher oder ungenauer Output von KI-Systemen kann sich besonders in Hoch-Risiko-Bereichen nachteilig für Individuen auswirken.

  • Die Spannung zwischen den spezifischen Risiken der KI und allgemeinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist grundsätzlich lösbar. Sowohl der UN Global Compact als auch die UN-Leitprinzipien definieren allgemeine Praktiken im Umgang mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Sie beinhalten die Verpflichtung, menschenrechtliche Risikoanalysen im Hinblick auf die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens durchzuführen.

  • Eine menschenrechtskonforme Ausrollung von KI erfordert von Unternehmen einen Gesamtblick und eine integrierte Perspektive auf das Thema Wirtschaft und Menschenrechte sowie auf KI-spezifische Regulatorik. Dieser Ansatz kann Lücken in bestehenden Ansätzen schließen und zur Erarbeitung von weiteren Handlungsempfehlungen und Abhilfemaßnahmen für Unternehmen beitragen.

  • Unternehmen müssen nicht vollkommen neue Prozesse für KI-Risiken einführen. Sinnvoll ist es, einen stärkeren Fokus auf Interdisziplinarität innerhalb der Entwicklung von KI-Modellen zu legen und bereits existierende Prozesse mit Blick auf den Schwerpunkt KI und Menschenrechte anzupassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Global Compact Netzwerk Deutschland.