Das europäische Lieferkettengesetz

Die Bedeutung der CSDDD für österreichische Unternehmen

Aktuelle Entwicklungen

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 15. März auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt.

Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu etablieren – in ihrem eigenen Geschäftsbereich, in den Tochtergesellschaften und entlang der Lieferkette. 

Potenzielle und tatsächliche Auswirkungen sollen ermittelt und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu verhindern oder zu beenden. Dazu gehört die sinnvollen Beteiligung von betroffenen Interessengruppen. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehungen sollte dabei als letztes Mittel angesehen werden.   
 
Im Bereich Umwelt müssen Unternehmen zusätzlich einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. 

Hintergrund

Mehr als vier Jahre lang haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten unter Einbindung von Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen an der Richtlinie gearbeitet. Der im Dezember 2023 veröffentlichte Entwurf wurde im Februar 2024 von den ständigen Vertreter:innen der Mitgliedstaaten überraschend abgelehnt. Die Verabschiedung des Gesetzes scheiterte an der notwendigen Mehrheit von 15 Mitgliedstaaten, die mehr als 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. U.a. Deutschland, Österreich und Italien enthielten sich, da sie eine zu große Komplexität der Berichtspflichten und Haftungsrisiken befürchteten.
Aufgrund der anhaltenden Bedenken einiger Mitgliedstaaten wurde die Richtlinie unter dem Schirm der belgischen EU-Ratspräsidentschaft laufend überarbeitet, um einen Kompromiss zu erzielen. Ausschlaggebend für die Verabschiedung des Gesetzes war am Ende die Zustimmung Italiens. Das Gesetz wurde demnach u.a. im Anwendungsbereich stark abgeschwächt.  

Für wen gilt sie?

Im Geltungsbereich der Richtlinie liegen Unternehmen in der Europäischen Union mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz von einem mehr als 450 Millionen Euro. Der Entwurf sah ursprünglich eine Schwelle von 500 Mitarbeiter:innen und einen Umsatz von 150 Millionen Euro vor. Die Schwellen für Hochrisikofaktoren entfallen ganz. Somit werden nur 0.05% der Unternehmen in der EU von dem Gesetz betroffen werden – 2/3 weniger als erwartet. Für die Anwendung besteht eine Übergangsfrist von 5 Jahren.

Was geschieht bei Verstößen?

Die Einigung stärkt den Rechtsanspruch von Betroffenen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese können im Falle von Menschenrechtsverstößen klagen und Unternehmen somit zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen, wodurch beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Bei Verstoß gegen die Richtlinie sieht die Vereinbarung mehrere Unterlassungsmaßnahmen vor und berücksichtigt den Umsatz des Unternehmens, um Geldstrafen zu verhängen.

Die Einhaltung der CSDDD kann als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen herangezogen werden.

Wie unterstützt der UN Global Compact?

Im Februar 2024 begann die zweite Runde des Business & Human Rights Accelerators für teilnehmende Unternehmen des UN Global Compact. Das 6-monatige praxisnahe Programm gibt Unternehmen das Wissen und die Instrumente in die Hand, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse entlang der Wertschöpfungskette zu implementieren. Weitere Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Lynn Neubert.

Lynn Neubert

Managerin Human Rights, Labour & Gender Equality