Austritt, Ausschluss und Wiedereintritt

Austritt und Ausschluss aus dem UN Global Compact

Unternehmen, die ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung zu den 10 universellen Prinzipien nicht mehr nachkommen können, können aus dem UN Global Compact austreten. Hierzu müssen Unternehmen ein Withdrawal Letter erstellen und diesen an office@globalcompact.at senden.

Nicht nur können Unternehmen von sich aus austreten, auch kann der UN Global Compact Teilnehmende aus dem Netzwerk ausschließen, wenn Unternehmen vorsätzlich gegen die 10 universellen Prinzipien verstoßen oder ihrer Berichtspflicht (Fortschrittsbericht, CoP/CoE) nicht nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der De-Listing & Re-Joining Policy des UN Global Compact.

Wiedereintritt in den UN Global Compact

Organisationen (business/non-business), die aus dem UN Global Compact entfernt wurden und der Initiative wieder beitreten möchten, müssen die folgenden Unterlagen einreichen:

1. Wiederbeitritts‑Schreiben („Letter of Recommitment“) an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, unterzeichnet von der höchsten Führungskraft (oder einer gleichgestellten Person). Dieses Schreiben muss die fortgesetzte Unterstützung für den UN Global Compact und seine Zehn Prinzipien bekräftigen. Außerdem muss es eine Begründung für den vorherige Austritt sowie die ergriffenen Korrektur‑ bzw. Verbesserungsmaßnahmen enthalten.

2. Gültige CoP/CoE‑Berichtsanforderung
Weitere Informationen zum Fortschrittsbericht finden Sie in der De-Listing & Re-Joining Policy UN Global Compact.