Austritt und Ausschluss
Austritt und Ausschluss aus dem UN Global Compact
Unternehmen, die ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung zu den 10 universellen Prinzipien nicht mehr nachkommen können, können aus dem UN Global Compact austreten. Hierzu müssen Unternehmen ein Withdrawal Letter erstellen und diesen an das UN Global Compact Office in New York senden.
Nicht nur können Unternehmen von sich aus austreten, auch kann der UN Global Compact Teilnehmende aus dem Netzwerk ausschließen, wenn Unternehmen vorsätzlich gegen die 10 universellen Prinzipien verstoßen oder ihrer Berichtspflicht (Fortschrittsbericht, CoP/CoE) nicht nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der De-Listing & Re-Joining Policy des UN Global Compact.