Klimabezogene Berichterstattung
Nachlese Breakout-Session csrTAG 2021Klimabezogene Berichterstattung
Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 den Richtlinienvorschlag „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR) vorgelegt, mit dem die regulatorischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen adaptiert werden sollen. Der Entwurf sieht eine erhebliche Erweiterung der berichtspflichtigen Unternehmen vor und zielt vor allem auf die Erhöhung der Transparenz, der Vergleichbarkeit sowie der Digitalisierung ab. Der zeitliche Rahmen für diese Richtline ist ehrgeizig und ist so festgesetzt, dass EU-Mitgliedsstaaten diese mit 1. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen haben und von Unternehmen, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2023 umgesetzt werden müssen. Zusätzlich soll eine Angleichung mit den aktuell laufenden Regulierungen bezüglich EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren, da diese ineinander verschränkt sind.
Ganz einfach verstanden, ist die EU-Taxonomie eine Methodik oder eine gemeinsame Sprache, die uns dabei hilft zu verstehen, wie nachhaltig ein Unternehmen ist.
Frau Moore gibt einen Einblick und Überblick zum Thema Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dem Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) von Unternehmen und zeigt die Unterschiede zur aktuell geltenden EU-Richtlinie auf, die in Österreich als Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt ist. Die wesentlichsten Änderungen hierzu sind, die Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie die Ausweitung der Berichtspflichten. So muss ein Bericht künftig Angaben enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, Geschäftsergebnisses sowie die Lage des Unternehmens und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit beschreibt. (Europäische Kommission, 2021) Die Ausweitung der Berichtspflicht umfasst im Kern das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (Inside-Out & Outside-In Perspektive), die Angabe von zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Strategie, Ziele und Fortschritte, Informationen zu immateriellen Werten sowie die Verpflichtende Anwendung der EU-Berichtsstandards. Neben einer verpflichtenden externen Prüfung und der Veröffentlichung als Teil des Lageberichts, müssen die Informationen elektronisch im XHTML Format eingereicht werden.
In order to meet the EU’s climate and energy targets for 2030 and reach the objectives of the European green deal, it is vital that we direct investments towards sustainable projects and activities.
To achieve this, a common language and a clear definition of what is ‘sustainable’ is needed. This is why the action plan on financing sustainable growth called for the creation of a common classification system for sustainable economic activities, or an “EU taxonomy”. (European Commission, 2021)
Die Chancen einer Harmonisierung von Nachhaltigkeitsberichterstattung sind vielfältig und schafft Vergleichbarkeit sowie Vertrauen bei den unterschiedlichsten Stakeholdern. Neben einem besseren Verständnis dafür was eine ökologisch, nachhaltige Wirtschaftsaktivität ist (EU-Taxonomie), führen die Neuerungen auch dazu, eine bessere Kenntnis über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt und Gesellschaft zu erlangen und Umweltrisiken künftig besser einkalkulieren zu können (TCFD). Dieses Wissen hilft nicht nur dem Unternehmen selbst, auch ermöglicht es Investoren, die Performance von Nachhaltigkeit eines Unternehmens in ihre Entscheidungen miteinbeziehen zu können.
Wichtig ist, dass wir jetzt ins Tun kommen – long in target, short in action – und dann einfach machen; Excel-Liste nehmen und los geht’s.
Nach einer kurzen Einführung über die Nachhaltigkeitsleistungen der Volksbanken Gruppe und der Übersicht wie die aktuellen Entwicklungen sich auf die Geschäftsbeziehungen und Kundengespräche auswirken, stellt Frau Bäumel als Vertreterin der selbstorganisierten Arbeitsgruppe des SDG Team 9 das Endergebnis dieses Teams, den TCFD-Reifegrad Check, vor. Der TCFD-Reifegrad Check dient als Hilfestellung für Unternehmen und Finanzinstitute zur Identifikation von Ansatzpunkten auf dem Weg zur Dekarbonisierung und stellt einen Überblick an Informationen dar, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere zum Thema Klimaschutz, relevant sind. Die Informationen dienen schlussendlich als Anhaltspunkt für die Bestimmung des unternehmerischen Reifgrads in Bezug auf die Anforderungen an Klima- und Umweltrelevante Fragen (Orientierung an der Task Force on Climate-related Financial Disclosures, TCFD). Anhand der Beantwortung der Fragen in den Kategorien Klima-Strategie, Klima-Governance, Klima-Risikomanagement und Maßnahmen zur Emissionsreduktion sowie Ergebnismessung wird dann der Reifegrad des Unternehmens hinsichtlich Klima- und Umweltrelevanten Fragen angezeigt. Diese Einordnung kann als Startpunkt für Unternehmen dienen, sich mit klimabezogener Berichterstattung auseinanderzusetzen.
Damit die ambitionierten Emissionsreduktionspfade Österreichs erreicht werden können, sind alle Branchen aufgefordert ihren Teil beizutragen, so auch die Banken. Vorstellbar wäre hier, so Frau Bäumel, dass in Zukunft Finanz- und Kreditvergaben von Banken an gewisse Anforderungen gebunden sind, die Klimarisiken und Umweltauswirkungen des Unternehmens miteinbeziehen“. Wichtig hier auch, dass wir jetzt ins tun kommen – „long in target, short in action“ – und dann einfach machen; Excel Liste nehmen und los geht’s, so Fau Bäumel.
Unternehmensnachhaltigkeit ist ganz stark mit der Produktnachhaltigkeit verknüpft.
Gleich zu Beginn führt Herr Greigeritsch aus, dass aus Sicht der Industrie mehrere Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen würden. Die größte Herausforderung, vor allem in technischer Hinsicht, besteht in den Berechnungen der Daten der indirekten Emissionen (Scope 3) entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Gerade im Hinblick auf den Themenbereich climate mitigation sind diese Daten jedoch entscheidend. Oftmals fehlt den Unternehmen vielmals die Infrastruktur und die Tools, um diese Fragen beantworten zu können. Bei den Einsparungen von absoluten CO2-Werten sollte die Motivation eines Unternehmens nicht darin bestehen, gewisse Zielvorgaben und Indikatoren zu erfüllen, sondern diese Entscheidung sollte immer intrinsischer Motivation sein, da diese Entscheidungen mit hohen Kosten einhergehen und diese im Unternehmen immer nach einer Rechtfertigung verlangen, so Herr Greigeritsch.
Damit die indirekten Emissionen aus Scope 3 berechnet und quantifiziert werden können, werden für jedes Produkt die einzelnen Rohstoffe, die in dieses Produkt einfließen, im Zuge der Ökobilanzierung aufgeschlüsselt. Dies hilft einerseits zu verstehen welche Rohstoffe ein Produkt beinhaltet und andererseits den ökologischen Fußabdruck berechnen zu können. Daraus erlange ich, als Unternehmen, unter anderem die Erkenntnis mit welchen Partnern ich in meiner Wertschöpfungskette (meist vorgelagert) sprechen muss, um meinen eigenen CO2-Fußabdruck zu senken und wo meine größten Hebel zur Reduktion bestehen, denn alles aus eigener Kraft ist nicht machbar, so Herr Greigeritsch. Das Ziel sollte nicht sein, sich durch carbon offsetting „Freizukaufen“ und im gleichen Atemzug von wissensbasierten Klimazielen zu sprechen.
Versuchen Sie „Nachhaltigkeit“ allumfassend zu betrachten und gehen Sie schon einen Schritt weiter und Betrachten Sie Ihre Auswirkungen nicht nur climated related (TCFD) sondern bspw. „nature based“. Ein Blick in die Zukunft lohnt sich und ist keinesfalls ein Wettbewerbsnachteil, so Herr Greigeritsch.