Webinar-Reihe: Menschenrechte in der Wirtschaft
Menschenrechte in der Wirtschaft, Teil 2
Gegenwärtige Entwicklungen zur internationalen Gesetzgebung
Datum und Uhrzeit: 13.04.2021 von 11:00 – 12:00 Uhr,
Ort: Online via ZOOM
SpeakerInnen:
- Karin Buzanich-Sommeregger (Partnerin Freshfields Bruckhaus Deringer)
- Friedrich Jergitsch (Partner Freshfields Bruckhaus Deringer)
- Iris Hammerschid (Associate Freshfields Bruckhaus Deringer)
Moderation: Stefanie Weniger & Magdalena Christandl (Global Compact Network Austria)
Stefanie Weniger (Global Compact Network Austria)
Mit dem Beitritt zum UN Global Compact verpflichten sich Unternehmen zur Einhaltung von 10 Prinzipien sowie zur Förderung der SDGs. Die 10 Prinzipien stammen alle aus den wichtigsten UN-Konventionen und -Deklarationen und umfassen vier Bereiche: Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechte. „Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten, sowie sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen schuldig machen“. Das sind die ersten beiden Prinzipien des UN Global Compact. Das was also geltende Rechtsmechanismen immer weitgehender durchsetzen, ist für den UNGC eine essentiale Säule des nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftens.
Input Freshfields Bruckhaus Deringer
In der Einführung verwies Herr Jergitsch auf den wichtigen Turning Point für den Bereich menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, die Verabschiedung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011, die sogenannten Ruggie Prinzipien (benannt nach John Ruggie). Darauf aufbauend wurden die wichtigsten Entwicklungen der letzten 10 Jahre skizziert. Dabei kann man von einer Entwicklung von „Soft Law zu Hard Law“ und damit eine Verfestigung der Bestimmungen die Unternehmen in diesem Bereich sprechen.
Frau Buzanich-Sommergegger stellte den zu erwartende Zeitplan vor und welche Details von der EU-Regelung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht erwartet werden. Dabei wurde auch der Anwendungsbereiche, Pflichten, Haftungsregime und vor allem Sanktionen genannt. Als ersten wichtigen Schritt der EU wurde die EU Konfliktmineralienverordnung (1.1.2021 in Kraft getreten) genannt.
Für eine bessere Übersicht stellte Frau Hammerschmid die Entwicklungen der nationalen Gesetzgebungen anderer europäischer Länder vor. Dabei wurden Details des französischen „loi de vigilance“, deutschen Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtgesetz, die Konzernverantwortungsinitiative in der Schweiz und Child Labor Due Diligence Law in den Niederlande. Beispiele von gerichtliche und außergerichtliche Verfahren wurden präsentiert.
Zusammenfassend wurde auf die Bedeutung eines erfolgreiches Compliance Managements Systems (CMS) und die dazu gehören Maßnahmenpakete wie Trainings, Reporting und der Verankerung von Compliance Policies hingewiesen.
Empfehlungen zu dem Thema Wirtschaft & Menschenrechte:
SustainainilityBlog von Freshfields Bruckhaus Deringer zu internationalen Entwicklungen in dem Bereich menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.
UNGC& Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (2020): Business and Human Rights – Navigating the legal landscapes. Der Bericht, der in Kooperation mit dem UN Global Compact entstanden ist, bietet einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in den Rechtsordnungen Australiens, der EU, Frankreichs, UK, Kanada, der Niederlande, Schweiz und der USA
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