Nachlese Webinar-Reihe Teil 2 - Gegenwärtige Entwicklungen zur internationalen Gesetzgebung

Webinar-Reihe

Menschenrechte in der Wirtschaft, Teil 2

Gegenwärtige Entwicklungen zur internationalen Gesetzgebung

Datum und Uhrzeit: 13.04.2021 von 11:00 – 12:00 Uhr,

Ort: Online via ZOOM

SpeakerInnen von Freshfields Bruckhaus Deringer:

  • Karin Buzanich-Sommeregger (Partnernin und Rechtsanwältin)
  • Friedrich Jergitsch (Partner und Rechtsanwalt)
  • Iris Hammerschmid (Associate)

Moderation: Stefanie Weniger & Magdalena Christandl (Global Compact Network Austria)

Stefanie Weniger (Global Compact Network Austria)

Die Menschenrechtsprinzipien des UN Gobal Compact sind untrennbar mit den 17 Sustainable Development Goals verbunden. Der UN Global Compact fordert Unternehmen auf, einen prinzipienbasierten Ansatz des nachhaltigen Wirtschaftens zu verfolgen. Die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit wird für Unternehmen entscheidend sein, um die Risiken für Mensch und Umwelt minimieren und den Beitrag zu den SDGs zu maximieren zu können

Input der ExpertInnen

In der Einführung verwies Herr Jergitsch auf den wichtigen Turning Point für den Bereich menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, die Verabschiedung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011, die sogenannten Ruggie Prinzipien (benannt nach John Ruggie). Darauf aufbauend wurden die wichtigsten Entwicklungen der letzten 10 Jahre skizziert. Dabei kann man von einer Entwicklung von „Soft Law zu Hard Law“ und damit eine Verfestigung der Bestimmungen die Unternehmen in diesem Bereich sprechen.

Frau Buzanich-Sommergegger stellte den zu erwartende Zeitplan vor und welche Details von der EU-Regelung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht erwartet werden. Dabei wurde auch der Anwendungsbereiche, Pflichten, Haftungsregime und vor allem Sanktionen genannt. Als ersten wichtigen Schritt der EU wurde die EU Konfliktmineralienverordnung (1.1.2021 in Kraft getreten) genannt. 

Für eine bessere Übersicht stellte Frau Hammerschmid die Entwicklungen der nationalen Gesetzgebungen anderer europäischer Länder vor. Dabei wurden Details des französischen „loi de vigilance“, deutschen Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtgesetz, die Konzernverantwortungsinitiative in der Schweiz und Child Labor Due Diligence Law in den Niederlande. Beispiele von gerichtliche und außergerichtliche Verfahren wurden präsentiert.

Zusammenfassend wurde auf die Bedeutung eines erfolgreiches Compliance Managements Systems (CMS) und die dazu gehören Maßnahmenpakete wie Trainings, Reporting und der Verankerung von Compliance Policies hingewiesen.

Empfehlungen zu dem Thema Wirtschaft & Menschenrechte:

  • SustainainilityBlog von Freshfields Bruckhaus Deringer zu internationalen Entwicklungen in dem Bereich menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.
  • UNGC& Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (2020): Business and Human Rights – Navigating the legal landscapes.
    Der Bericht, der in Kooperation mit dem UN Global Compact entstanden ist, bietet einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in den Rechtsordnungen Australiens, der EU, Frankreichs, UK, Kanada, der Niederlande, Schweiz und der USA
Eine ausführliche Nachlese des Webinars sowie die Folien und die Aufzeichnung finden Sie als Teilnehmerorganisation des Global Compact Network Austria exklusiv in der Member Zone unter globalcompact.at