Die Entwicklung und der Einsatz von KI aus Perspektive der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Über das Webinar

Künstliche Intelligenz (KI) verändert Geschäftsprozesse rasant – doch mit den Chancen wachsen auch die menschenrechtlichen Risiken. Unternehmen stehen in der Verantwortung, beim Einsatz von KI die Rechte von Mitarbeitenden, Kund:innen und der Gesellschaft zu schützen. Dieses Webinar zeigt, wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Umgang mit KI umgesetzt werden können und welche rechtlichen Rahmenwerke relevant sind.

Sie erfahren …

  • welche menschenrechtlichen Risiken bei der Entwicklung und Anwendung von KI entstehen können
  • wie KI-spezifische Risiken in menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse integriert werden sollten
  • welchen Rahmen der EU AI Act, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) für den Umgang mit KI vorgeben
  • welche Synergien zwischen der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und der grundrechtsbasierten KI-Regulierung bestehen könnten

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an alle Teilnehmenden des UN Global Compact und Interessierte. Die Teilnahme ist kostenlos.

Künstliche Intelligenz
im menschenrechtlichen Sorgfaltsprozess

 

16. Oktober, 10:00-11:30 Uhr

Speaker:innen

Dr. Alexander Kriebitz

Dr. Alexander Kriebitz ist PostDoc und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie am Institute for Ethics in Artificial Intelligence der Technischen Universität München. Seine Forschung konzentriert sich auf die Auslegung und praxisnahe Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus berät er mit seinem Start-up iuvenal research internationale Organisationen und Unternehmen zu menschenrechtlichen Fragen im digitalen Raum – mit besonderem Blick auf die Chancen und Risiken neuer Technologien.

Weitere Infos zur Webinarreihe „Künstliche Intelligenz & Menschenrechte“ 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Lynn Neubert. 

Lynn Neubert

Manager Human Rights, Labour & Gender Equality