Beitrittsprozess
Teilnahmeantrag
Auf der Homepage des UN Global Compact finden Sie den Onlineantrag zur Teilnahme. Dabei fügen Sie eine an den UN-Generalsekretär adressierte Beitrittserklärung des Vorstandsvorsitzenden oder eines Vorstandsmitglieds in digitaler Form bei.
Öffentliche Bekanntmachung
Geben Sie Ihr Engagement gegenüber Mitarbeiter:innen, Aktionär:innen, Kund:innen und Lieferanten:innen bekannt (z.B. durch Aussendungen, Presseveröffentlichungen und ähnliches).
Umsetzung
Fügen Sie den UN Global Compact und seine 10 universellen Prinzipien in die tägliche Arbeit Ihre Unternehmens, in die Strategie und Kultur ein.
Berichterstattung
Die regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der 10 universellen Prinzipien, z.B. im Lagebericht/Geschäftsbericht bzw. Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens, auch „Communication on Progress (COP)„ oder „Communication on Engagement (COE)„ für Non-Business Teilnehmerorganisation genannt, ist verpflichtend.
Wie funktioniert der Beitritt?
Business Teilnehmer
Antrag zur Teilnahme
Unternehmen verfassen eine Beitrittserklärung, den sogenannten „Letter of commitment“. Dieser Brief muss vom CEO des Unternehmens unterschrieben werden und anschließend auf der offiziellen UNGC-Webseite hochgeladen werden, über die auch die Registrierung erfolgt.
Organisationen mit Sitz in Österreich sind nach der Aufnahme automatisch auch Teil des Global Compact Network Austria.
Non-Business Teilnehmer
(Nicht-) Regierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen etc. reichen für einen Beitritt ebenfalls einen von der Organisationsleitung (z.B. Geschäftsführung) unterschriebenen „letter of Commitment“ ein.
Weitere Details zum Teilnahmeprozess finden Sie hier.
Welche Verpflichtungen sind mit einem Beitritt verbunden?
Mit dem Beitritt bekennen sich Organisationen zu den 10 universellen Prinzipien des UN Global Compact sowie zu den 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Sie verpflichten sich dazu, diese in ihrem Einflussbereich voranzutreiben.
Nach erfolgtem Beitritt müssen Unternehmen alljährlich einen Fortschrittsbericht (Communication on Progress, COP) erstellen, in welchem sie über gesetzte Maßnahmen im Bereich der 10 Prinzipien des UN Global Compact und der Sustainable Development Goals berichten. Dafür kann für 2024 auch ein Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens eingereicht werden.
Non-Business
Nicht-privatwirtschaftliche Organisationen verfassen alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht (Communication on Engagement, COE), in dem sie beschreiben, mit welchen Maßnahmen sie die Initiative unterstützen. Die Teilnahme am Netzwerk ist mit keinem finanziellen Beitrag verbunden.
Beitritt von Tochterunternehmen
Erfahren Sie hier wie Tochterunternehmen beim UN Global Compact beitreten können und welche Bedingungen dabei erfüllt sein müssen.
Austritt & Ausschluss
Wie können Unternehmen aus dem UN Global Compact austreten bzw. ausgeschlossen werden, erfahren Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Lynn Neubert.