Fortschrittsbericht Non-Business

Communication on Engagement (CoE)

Nicht-privatwirtschaftliche Organisationen,  müssen alle zwei Jahre einen Communication on Engagement (CoE) verfassen. In diesem Bericht beschreiben sie Maßnahmen, mit welchen sie den UN Global Compact und die Sustainable Development Goals (SDGs) unterstützen. Der Report ist an die Stakeholder (Anspruchsgruppen) der Organisation gerichtet.

Inhaltliche Mindestanforderungen CoE (Non-Business) 

UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG

Unterstützungserklärung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes zum fortlaufenden Engagement des Unternehmens für den UN Global Compact sowie zur Förderung seiner 10 Prinzipien.

MASSNAHMENBESCHREIBUNG

Beschreibung von konkreten Maßnahmen, die das Unternehmen getroffen hat oder plant, um die 10 Prinzipien in jedem der vier Bereiche (Menschenrechte, Arbeit, Umwelt, Korruptionsbekämpfung) umzusetzen. Vom UN Global Compact empfohlene Aktivitäten finden sich hier.

EVALUIERUNG DER ERGEBNISSE

Quantitative oder qualitative

Messung der Ergebnisse.

Das Format des COE ist frei wählbar. Die gewählte Sprache sollte sich an den Bedürfnissen der Anspruchsgruppen (Stakeholder) der Organisation orientieren.

  • Ein Template zur Erstellung eines COE finden Sie hier (Englisch) und weitere Informationen hier.
  • Hier finden Sie die offizielle COE Policy des UN Global Compact.

Wie wird der Communication on Engagement (CoE) eingereicht?

Der CoE ist im pdf-Format auf der Homepage des UN Global Compact zu veröffentlichen. Dazu melden sich Teilnehmerorganisationen mit ihren Zugangsdaten im Intranet Profil an und laden den Bericht unter der entsprechenden Rubrik hoch.

Fristen zur Einreichung

Die Einreichfrist des ersten CoE-Berichts orientiert sich am Eintrittsdatum. Spätestens zwei Jahre nach dem Eintritt, muss der erste CoE eingereicht werden.

  • Organisationen, die ihren Bericht nicht fristgerecht nach zwei Jahren (zwei Jahreszyklus) einreichen, erhalten den Status: non-communicating (nicht berichtend). Innerhalb von weiteren 12 Monaten haben Sie die Möglichkeit Ihren Bericht nachzureichen. Ihr Status wechselt dann zu „active“.
  • Organisationen, die ihre Vorlagefrist nicht einhalten können, können vor Ablauf der Frist ein Nachfristgesuchen  Grace Request/Grace Letter mit einer Erklärung zur Verzögerung einreichen. Diese gewährt eine Verlängerung der Frist um 90 Tage.
  • Organisationen, die den CoE-Bericht an interne Berichtszyklen anpassen wollen, können dies über ein Anpassungsgesuch – Adjustment Request  erledigen. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Daniel Fitz.

Daniel Fitz

Manager Reporting