Das war der Business & Human Rights Accelerator 2024
Gemeinsam für einen kontinuierlichen Prozess menschenrechtlicher SorgfaltIm Juli haben wir den zweiten Business & Human Rights Accelerator des UN Global Compact erfolgreich abgeschlossen. Das sechsmonatige Programm gab Unternehmensvertreter:innen des Netzwerks die Möglichkeit, ihr Wissen zur Etablierung eines menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses im Sinne der UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) zu erweitern und somit ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Weltweit nahmen aus 56 Ländern über 700 Unternehmen teil, 10 davon aus Österreich. Während die globalen Deep Dives, Ask the Expert Sessions und E-Learning Kurse theoretische Grundlagen vermittelten, tauschten wir uns im Anschluss in drei lokalen Peer Learning Sessions über Erfahrungen und Herausforderungen in der Praxis aus.
Die UNGPs wurden 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet und stellen die wichtigste Grundlage für unternehmerisches Handeln im Bereich Menschenrechte dar.
So beschäftigten wir uns in der ersten Peer Learning Session ausführlich mit den einzelnen Schritten der UNGPs und erörterten, wo sich die Unternehmen auf ihrer Human Rights Journey befinden. In diesem Rahmen ermittelten wir, auf welche Personen(-gruppen) sich wirtschaftliches Handeln negativ auswirken kann.
Dieser wesentliche Bestandteil der Risikoanalyse wurde in der zweiten Peer Learning Session vertieft. Wir haben untersucht, nach welchen Kriterien die Schwere und Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen bewertet werden und wie die Maßnahmen zur Risikominimierung entsprechend priorisiert werden können. Darauf aufbauend haben wir einen Action Plan erstellt, welcher dabei unterstützt, den ermittelten Risiken aktiv zu begegnen.
Für eine erfolgreiche Priorisierung von Menschenrechtsrisiken und einer passenden Etablierung wirksamer Maßnahmen ist ein kontinuierlicher Austausch mit Stakeholdern elementar. In der dritten Session haben wir darüber diskutiert, wie Stakeholder effektiv in den menschenrechtlichen Sorgfaltsprozess integriert werden können, welche Formen der Wiedergutmachung im Falle einer Menschenrechtsverletzung sinnvoll sind und wie Unternehmen wirksame Melde- und Beschwerdemechanismen etablieren können.
Da sich viele Elemente der UNGPs in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wiederfinden, haben wir sowohl in den Global Deep Dives als auch den lokalen Peer Learning Sessions die Anwendbarkeit der Inhalte auf die europäische Regulatorik veranschaulicht.
Vielen Dank an unseren nationalen Kooperationspartner PwC Österreich für die Unterstützung in der Umsetzung des Programms und an die österreichischen Teilnehmerunternehmen: A1 Telekom Austria Group, EVN AG, Semperit AG, Österreichische Kontrollbank, AMAG Austria Metall AG, Kontron AG, Greiner AG, Borealis AG, Wiener Stadtwerke GmbH und UNIQA Insurance Group AG.
Der nächste Business & Human Rights Accelerator beginnt im Februar 2025.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Lynn Neubert.