Das war der Business & Human Rights Accelerator 2025
Mit der dritten Peer-Learning-Session im Juni ging der Business & Human Rights Accelerator 2025 in Österreich zu Ende. In diesem Rahmen haben wir bereits zum dritten Mal Unternehmen dabei begleitet, menschenrechtliche Sorgfalt gemäß der UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu verankern.
Das globale Programm des UN Global Compact hat in diesem Jahr einen neuen Meilenstein erreicht: 887 Unternehmen aus 52 Netzwerken haben sich weltweit beteiligt – so viele wie nie zuvor. Aus Österreich waren elf Unternehmen vertreten: Siemens AG Österreich, Sonnentor Kräuterhandels GmbH, ARGANA Beteiligungsgesellschaft, JAF Konzern, D. Swarovski KB, OeKB, UNIQA Insurance Group, Vendo Kommunikation + Druck GmbH, Kelag Group, ProChema GmbH und Casinos Austria GmbH.
Unterstützt wurde die lokale Umsetzung des Programms in diesem Jahr von unserem Kooperationspartner Deloitte Österreich.
Der Business & Human Rights Accelerator setzt auf eine Kombination aus globalen Online-Kursen und lokalen Peer-Learning-Sessions in Wien, die von Februar bis Juli stattfanden. In diesem Rahmen entstanden wertvolle Räume für Austausch, Lernen und Weiterentwicklung – mit dem gemeinsamen Ziel, menschenrechtliche Verantwortung systematisch im Unternehmensalltag zu verankern.
Zum Einstieg wurden die zentralen Konzepte der UNGPs vermittelt, aktuelle regulatorische Entwicklungen eingeordnet und ein gemeinsames Verständnis für menschenrechtliche Sorgfalt geschaffen. Darauf aufbauend analysierten die teilnehmenden Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten und identifizierten menschenrechtliche Risiken, mit dem Fokus auf besonders schwerwiegende potenzielle Auswirkungen auf Menschenrechte.
In einem nächsten Schritt wurden diese Risiken priorisiert und die jeweilige Unternehmensverantwortung differenziert betrachtet – je nachdem, ob das Unternehmen diese Auswirkungen selbst verursacht, dazu beiträgt oder über Geschäftsbeziehungen damit verbunden ist. Darauf aufbauend entwickelten die Teilnehmenden erste konkrete Maßnahmen und diskutierten, wie deren Wirksamkeit durch geeignete Indikatoren messbar gemacht werden kann.
Weitere Schwerpunkte lagen auf wirksamer Stakeholdereinbindung, menschenrechtsbezogener Kommunikation sowie dem Umgang mit Beschwerden und der Frage, wie Abhilfe geleistet werden kann. Dabei wurde deutlich: Beschwerdemechanismen sind ein zentrales Element für verantwortungsvolles Handeln und effektive unternehmerische Entscheidungsprozesse.
Im nächsten Schritt werden die Unternehmen einen Aktionspläne entwickelt, um die erarbeiteten Ansätze in die Praxis zu überführen.
Wir bedanken uns bei den Unternehmensvertreter:innen für ihr Engagement und bei Deloitte Österreich für die wertvolle Unterstützung!
Der nächste Business & Human Rights Accelerator beginnt im Februar 2026.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Lynn Neubert.